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02.03.2012 - Rechtssicher Handeln - über Ländergrenzen hinaus

Der österreichische Außenhandel hat einen beträchtlichen Einfluss auf die heimische Wirtschaft und die Konjunktur. Die Exportquoten sind allein in den Jahren 1995 bis 2010 von 34,9% auf rund 55,1% gestiegen. Deutschland liegt dabei auf Platz 1 der wichtigsten Handelspartner Österreichs mit einer Exportquote von 31,6% (Quelle: Statistik Austria). Gründe hierfür liegen vor allem in der gemeinsamen Sprache und Währung, als auch in der guten Wirtschaftslage Deutschlands und den vielversprechenden Verkaufsprognosen.

Trotz dieser Gemeinsamkeiten ist beim Handel nach Deutschland einiges zu beachten. Besonders beim länderübergreifenden Onlinehandel gibt es zahlreiche rechtliche Unterschiede, welche den Onlinehändlernauf dem Weg zum internationalen eCommerce schnell zum Verhängnis werden können. Dazu gehören grundlegende Dinge, wie die Gestaltung des Impressums und der Widerrufsbelehrung. Viele Händler übersehen die kleinen juristischen Unterschiede, auf die man beim Handel nach Deutschland unbedingt achten sollte und riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen deutscher Konkurrenten.

Um dem vorzubeugen und den grenzüberschreitenden Onlinehandel zu stärken, bietet der Händlerbund - größter Onlinehandelsverband Europas - seine Leistungen nun auch für Onlinehändler aus Österreich an. Dazu gehören je nach gewähltem Leistungspaket das Erstellen von Rechtstexten (AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, usw.)inklusive eines regelmäßigen Update-Services, Online-Shop-Prüfungen und eine Rechtsberatung inklusive anwaltliche Haftungsübernahme. Dies garantiert eine umfassende Rechtssicherheit und einen optimalen Schutz vor Abmahnungen seitens deutscher Konkurrenten aufgrund von inkorrekten Rechtstexten. Zudem bietet unser Inkasso-Service ein effektives und nachhaltiges Forderungsmanagement bei Zahlungsaußenständen.

Für die Leser von ecommerce-blog.at haben wir ein exklusives Angebot ausgehandelt!
Sie bekommen den ersten Monat Ihrer Mitgliedschaft völlig umsonst, unabhängig vom gewählten Leistungspaket. Geben Sie in Ihrem Anmeldeformular im Feld Anmerkungen einfach folgendes Codewort ein: blograbatt1Monat

Der Rabatt kann noch bis zum 30.03.2012 eingelöst werden und gilt nur für Neumitglieder des Händlerbundes.

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Kommentare

12 Kommentar(e) gefunden:


Petra
02.03.2012 09:53
Ich dachte immer die E-Commerce-Gesetze wären EU-weit. So kann man sich irren…

Wolfgang
02.03.2012 12:17
Wie ist das mit den Rechtstexten gemeint? Werden die individuell für den jeweiligen Shop erstellt? Oder bekommt jeder dieselben Vorlagen?

Sandra Schüritz
02.03.2012 13:31
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die Frage und das damit gezeigte Interesse an unserem Unternehmen. Die Rechtstexterstellung und die individuelle Anpassung erfolgt durch unsere auf IT-Recht spezialisierten Juristen. Die Texte sind somit individuell auf Ihren Shop abgestimmt. Viele Grüße, Ihr Hänlderbund-Team

Markus
03.03.2012 19:02
Ein Jammer, worauf man alles achten muss in Deutschland.

Bernd
04.03.2012 11:22
Dass die Haftung übernommen wird finde ich klasse. Man kann das ganze eigentlich als Versicherung gegen Abmahnungen sehen. Feine Sache.

Thomas
05.03.2012 13:26
Ich find es zu teuer. Im Grunde kriegt man ja keine echte Leistung. Vorlagen für Impressum und AGB krieg ich auch bei der WKO und das kostenlos und gezielt für meine Branche.

Gerhard
05.03.2012 17:14
@Thomas: Und die WKO übernimmt auch die Haftung bei Abmahnungen?

Thomas
06.03.2012 20:10
Wenn der von denen gelieferte Text nicht wasserdicht ist werden die mit Sicherheit die Verantwortung übernehmen müssen.

Gerhard
07.03.2012 15:08
@Thomas: Also das ist mehr als unwahrscheinlich :) Außerdem bekommst du von der WKO auch keine Updates nach Rechtsänderungen und keine Rechtsberatung. Und die WKO prüft auch keine Onlineshops, das sind nur Vorlagen die da ausgeliefert werden.

Jörg
08.03.2012 14:24
Die Wirtschaftskammer bietet kostenlose Rechtsberatung, wobei das ein wenig umständlich ist und meinen Erfahrungen nach zu nichts führt. Aber das ist ein anderes Thema. Thomas, die Leistungen der Wirtschaftskammer kannst du doch nicht mit denen eines Gütesiegels vergleichen. Die prüfen den Shop und übernehmen die Haftung dass alles seine Richtigkeit hat. Den Preis finde ich eigentlich ganz OK.

Markus
12.03.2012 10:02
Die Rechtstexte der WKO sind i.d.R. wasserdicht, allerdings kann man sie meist nicht 1:1 übernehmen sondern muss sie adaptieren und dafür brauchts einen Anwalt.

Torsten
12.11.2012 18:52
Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und was auch immer sollten immer von Fachleuten erstellt werden und nicht, nur weil es nichts kostet von irgendwelchen Pauschalvorlagen übernommen werden. Dazu ist das Thema zu heiss, ein Onlineshop bzw. eine sonstige Präsenz im Netz kostet nunmal Geld. Ich bin seit Jahren im Händlerbund Mitglied und kann die Mitgliedschaft nur weiterempfehlen - Und Nein: Ich bekomme nichts dafür das ich das hier schreibe!
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