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21.05.2010 - Vorsicht vor Versandkostenabzockern!

Die Internetkriminalität ging in den vergangen Jahren bereits merkbar zurück, dennoch kommt es auch heute hin und wieder vor, dass ein Warenanbieter oder ein Kunde versuchen, seinen Geschäftspartner auf das sprichwörtliche Kreuz zu legen. Internetbetrüger fühlen sich durch die bestehende Distanz oft sicher, wodurch für viele die Verlockung größer ist als der rationale Gedanke, sich auf Kosten anderer zu bereichern und dann eine Straftat begehen oder dies zumindest versuchen.

Erst neulich berichtete ein Kunde von einem Betrugsversuch - ein Schildbürgerstreich vom Feinsten. Ein Verkäufer bot mehrere gebrauchte Kinderbücher bei ebay zu jeweils 1 Euro an. Das ist nicht ungewöhnlich, denn als Verkäufer kann man davon ausgehen, dass die Bücher zu jeweils ein paar Euro ersteigert werden. Interessant war jedoch, dass der Verkäufer je Artikel 10 Euro Versandkosten (Inlandversand!) angegeben hatte. Ein Detail, das man nicht überlesen sollte. Unverschämt war nun aber, dass der Verkäufer keinen Versandrabatt gewährte, obwohl der Käufer gleich 13 Bücher bei dem Verkäufer ersteigerte. Demnach wären also 130 Euro nur für den Versand angefallen, der Warenwert der 13 gebrauchten Bücher betrug 13 Euro. Das ist unverhältnismäßig, aber auf den ersten Blick rechtens, denn der Verkäufer hatte dies unmissverständlich in seiner Artikelbeschreibung angegeben. Rechtens war dies jedoch nur auf den ersten Blick, denn in den vergangenen Jahren gab es bereits eine Reihe an erfolgreichen Abmahnungen gegen Privatverkäufer, welche unverhältnismäßig hohe Versandkosten forderten - auch wenn diese bei der Artikelbeschreibung auf ebay angegeben waren.

Aber was bewegt jemanden dazu, überzogene Versandkosten zu verlangen, werden Sie sich nun sicherlich fragen. Zum einen spart der Verkäufer ebay-Gebühren, denn je niedriger der Warenwert, desto niedriger die ebay-Gebühren. Auf der anderen Seite besteht aber auch für den Verkäufer die Wahrscheinlichkeit, einen Dummen zu finden, der entweder dazu bereit ist, die überteuerten Versandkosten zu bezahlen, oder die Passage überlesen hat und dann zur Kasse gebeten wird.

Richtig dreist wird es aber erst - und jetzt halten Sie sich fest - wenn der ebay-Verkäufer angibt, dass Abholung vor Ort möglich ist, dann aber trotz Abholung auf die Begleichung der vollständigen Versandkosten besteht. Das glauben Sie nicht? Genau das ist unserem Kunden aber passiert und der Verkäufer blieb trotz eines Telefonats uneinsichtig und bestand auf die Begleichung der Versandkosten.

Das ist natürlich nicht rechtens - das ist eine Abzocke, wie sie im Buche steht. Der Verkäufer gab an, dass ihm der ersteigerte Warenwert viel zu niedrig wäre. Das mag schon sein, denn außer unserem Kunden hatte aufgrund der überzogenen Versandkosten niemand geboten. Dennoch kann der Verkäufer keine Versandkosten verrechnen, wenn diese nicht erbracht werden. Dann gab der Verkäufer weiter an, es wäre ja auch Aufwand für ihn, die Bücher zu verpacken. Dieses Argument ist natürlich wirkungslos, denn bei einer persönlichen Abholung ist ein Verpacken nicht nötig. Und als der Verkäufer meinte, er hätte bereits verpackt, da er ja nicht davon ausgehen hätte können, dass die Bücher abgeholt werden, hat er sich durch die Angabe "Abholung möglich" bei seinen ebay-Angeboten eindeutig widersprochen und sah endlich ein, dass er im Unrecht war, auch wenn er es erst nach einer rechtsanwältlichen Drohung zugab. Unser Kunde konnte seine ersteigerten Bücher letztendlich zum vereinbarten Warenwert abholen.

Solche Fälle sind keine Einzelfälle. Achten Sie auf das Kleingedruckte und bevorzugen Sie nach Möglichkeit seriöse Onlineshops. Wer dennoch in eine derartige Situation gelangt, sollte sich aber nicht unterkriegen lassen. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen den Schritt zum Konsumentenschutz oder wer darüber verfügt die Rechtsschutzversicherung zu konsultieren. Denn Internetkriminalität sollte man keine Chance geben!

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Kommentare

7 Kommentar(e) gefunden:


Brigitte
21.05.2010 10:13
Frechtheit! Ich hätte den Kauf sofort abgelehnt und eine negative Bewertung bei ebay gegeben!

Tom
21.05.2010 13:06
Was in den Köpfen solcher Menschen vorgeht will ich ehrlich mal wissen. Versandkosten verrechnen bei Abholung. Und der Preis der Versandkosten, das ist ja irre. Der könnte sich nicht nur eine schlechte ebay-Bewertung von mir erwarten, sondern gleich eine persönliche Beschwerde bei ebay!

Sabine
21.05.2010 16:25
Da kann es sich doch nur um einen Lausbubenstreich handeln. Ich würde das nicht so eng sehen. Klar, zahlen würde ich den Versand auch nicht. Ich zahl ja auch keine Kirchensteuer, wenn ich von der Kirche abgemeldet bin :)

Robert
21.05.2010 21:38
Ich finde das alles andere als witzig und sehe es sogar sehr eng! Wo bitte kommen wir denn hin, wenn Leute versuchen andere abzuzocken. Ich bin mir sicher, dass es ein paar leichtgläubige gibt, die das dann einfach bezahlen. Also ich finde das eine riesen Schweinerei!!!

Peter
22.05.2010 11:11
Wundert mich nicht im Geringsten. Ich mach schon lange nix mehr auf ebay. Als Verkäufer hast du nur Probleme mit ein paar Idioten die dann nicht zahlen und als Käufer bekommst entweder kaputte Ware, gar keine Ware oder wirst abgezockt. Ich bin gerade dabei einen eigenen, seriösen Onlineshop zu erstellen, das Thema ebay tu ich mir nicht mehr an.

Fexli
24.05.2010 10:04
Ich muss trotzdem schmunzeln, wie dämlich manche Leute sind. Wie bescheuert muss man denn sein, ein Buch zu 1 Euro bei EBay anzubieten und dann 10 Euro Inlandsversand zu verrechnen und keinen Versandostenrabatt bei mehreren Büchern. Das alleine ist doch schon ein Witz. Dann auf die Versandkosten zu bestehen obwohl abgeholt wird, zeigt nur, dass der Privatverkäufer gewinnbringend verkaufen wollte. Ich würde mir den Bauch halten vor Lachen und dann bei der Polizei melden ;)

Andy
25.05.2010 08:58
Ich hätte nicht so viel Nachsicht gehabt mit dem Kerl. So einem Strolch gehört das Handwerk gelegt. Wo sama denn!?
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