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09.03.2011 - Woher die AGB für den eigenen Onlineshop nehmen?

Ein Onlineshop kann heut zu Tage schnell eröffnet werden. Man entscheidet sich für eine geeignete Onlineshopsoftware, sucht Lieferanten für die zu verkaufende Ware, kalkuliert Preise und bewirbt den Onlineshop.

Beim Verkauf eines Artikels über einen Internetshop wird ein Online-Vertrag mit dem Käufer geschlossen. Die Vertragsbedingungen werden dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, definiert.

Viele sagen dazu AGB’s, richtig ist jedoch AGB – es heisst ja auch Allgemeine Geschäftsbedingungen und nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen’s.

Doch woher bekommt man als Shopbetreiber AGB?

Die einfachste, aber auch kostenintensivste Möglichkeit ist, einen Juristen damit zu beauftragen, Allgemeine Geschäftsbedingungen für den eigenen Webshop zu erstellen. Wer sich allerdings ein Angebot von einem Rechtsanwalt erstellen lässt, erlebt oft ein blaues Wunder, oft im fünfstelligen Eurobereich.

Vor allem für kleinere Onlineshop-Betreiber sind derartige Kosten alles andere als wirtschaftlich. Daher muss eine andere Lösung her.

Manche Onlineshop-Betreiber kopieren sich AGB von fremden Onlineshops und verändern diese ihren Vorstellungen entsprechend. Davon ist allerdings stark abzuraten, da man dadurch eine Urheberverletzung begeht. Es ist nicht gestattet, fremde Daten zu kopieren und für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Daher ist auch dies keine Alternative. Was dann?

In Österreich bietet die Wirtschaftskammer kostenlos für jede Branche ausgesprochen gute Vorlagen, welche durch Juristen erstellt wurden und durch den Shopbetreiber beliebig verändert werden dürfen. Wer kein Mitglied der österreichischen Wirtschaftskammer ist - im World Wide Web gibt es einige Vorlagen für AGB.

Empfehlenswert ist es, diese Vorlagen durch einen Rechtsanwalt speziell für die jeweiligen Zwecke verfeinern zu lassen. Hierbei belaufen sich die Kosten meist im dreistelligen Eurobereich, was auch für Betreiber kleinerer Onlineshops leistbar ist.

Mit einem Mythos rund um die AGB möchten wir an dieser Stelle auch noch aufräumen:

Viele sind der Meinung, dass die Verwendung von AGB gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist jedoch falsch. Die AGB sind nichts weiter als eine vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Werden keine AGB genutzt, gilt einfach nur das Gesetz. Wer jedoch AGB in seinem Webshop nutzen möchte, muss diese vom Käufer ausdrücklich bestätigen lassen, damit diese wirksam werden.

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Kommentare

6 Kommentar(e) gefunden:


Jens
09.03.2011 11:52
Das sind wirklich wertvolle Informationen. Danke!

Robert
09.03.2011 19:12
Guter Beitrag! Dass AGB nicht zwingend sind wusste ich bisher nicht.

Brigitte
10.03.2011 16:55
Ich hab das genauso wie beschrieben gemacht. Die Handelskammer hat mir eine Vorlage gegeben und mein Anwalt hat die noch geringfügig ergänzt. Hat ca. 250 Euro gekostet, wenn ich mich recht entsinne. Würd das jederzeit wieder so machen.

gehtkeinenwasan
15.06.2011 09:59
Was kostet es wenn man die AGB die meine Grosshändler haben einfach zusammen fassen lässt und umschreiben ?

Wolfgang
15.06.2011 10:58
@gehtkeinenwasan: Das kann man so pauschal nicht sagen, das hängt zum einen davon ab wieviele Lieferanten du hast und zum anderen wie umfangreich diese sind. Ich schätze mal, dass ein Anwalt für z.B. 3 AGBs zusammenfassen ein paar Stunden verrechnet, also ein paarhundert Euro muss man sicher mindestens rechnen. Aber immer noch billiger als sie völlig neu schreiben zu lassen. Frag doch einfach mal unverbindlich bei deinem Anwalt an.

Gerry
17.06.2011 08:07
Aufpassen: Du musst dir dazu auch die Erlaubnis bei den Großhändlern einholen (unbedingt schriftlich), sonst wäre es eine Urheberrechtsverletzung!
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