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17.10.2014 - Internethandel: Kein Widerrufsrecht in der Schweiz

Konsumenten, die im EU-Raum Waren online bestellen, können bekanntlich von einem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht Gebrauch machen und so ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

Was hierzulande schon eine völlig normale Sache geworden ist, stößt in der Schweiz auf großes Unverständnis. Der Schweizer Nationsrat stimmte im August über die Einführung eines Widerrufsrechts im Internethandel ab, so wie es in der EU schon seit Jahren gehandhabt wird. Gegen die Annahme vieler Rechtsexperten stimmte der Nationalrat jedoch entschieden dagegen.

E-Commerce-Expere shopsult ist diese gesetzliche Bestimmung in Österreich sowie in der EU schon seit Jahren ein Dorn im Auge und nahm u.a. 2013 Stellung zum EU-weiten Widerrufsrecht im Onlinehandel: „Ein bedingungsloses Widerrufsrecht ist überall dort sinnvoll, wo der Konsument zum Kauf überrumpelt werden kann, wie das etwa bei Telefonakquisen der Fall ist. In einem Onlineshop kauft der Konsument aber aus eigener Kraft heraus ein und kann in keinster Weise zu irgendetwas überrumpelt werden. Ein Widerrufsrecht ist hier weder zweckmäßig, noch sinnvoll. Es wurde zu einer Zeit konzipiert, wo noch viele Bürger Berührungsängste vor dem Internet hatten, man nutzte diesen Hebel um den Onlinehandel in seinem Startup ankurbeln. Heute ist diese gesetzliche Bestimmung längst überholt und sollte zum Schutze der Händler wieder abgeschafft werden.“.

Erstaunlicherweise ist auch genau dies die Meinung der Rechtskommission des Schweizer Nationalrates. „Es fehlt die Überrumpelungssituation, wie etwa bei Telefon- oder Haustürgeschäften.“, gibt die Schweiz als Begründung für ihre Ablehnung an.

Die Schweiz führte in diesem Zuge jedoch ein Widerrufsrecht für Telefongeschäfte ein und verlängerte das Widerrufsrecht bei Haustürengeschäften von sieben auf vierzehn Tagen.

Das endgültige Wort für das Widerrufsrecht im Internethandel ist aber auch in der Schweiz noch nicht gesprochen. Selbst wenn der Nationalrat dagegen ist – der Ständerat wird sich nun erneut beraten und den Gesetzesvorschlag überarbeiten oder verwerfen.

Auch in der EU sollte das angewandte Widerrufsrecht im Internethandel nochmals gründlich überdacht werden. Gegen ein Widerrufsrecht im Falle von Mängel oder ausbleibender Lieferung spricht auch von der Händlerseite nichts. Ein bedingungsloses Widerrufsrecht ist jedoch laut vieler Experten nicht mehr zeitgemäß.

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Kommentare

19 Kommentar(e) gefunden:


Manfred
17.10.2014 09:47
Das ist ja… Ich dachte, das Rücktrittsrecht gilt auch in der Schweiz!?

Jörg
17.10.2014 10:15
Im Alpenland ist man halt noch etwas rückständig ;)

Hannes
17.10.2014 10:37
Was heisst denn da rückständig? Die haben die Nase weit voran, was das anbelangt. Viele EU-weite Bestimmungen sind schlicht und ergreifend Sch… Wer erinnert sich an die EU-Bestimmung, dass nur gerade Salatgurken verkauft werden dürfen und so ein großer Teil des Gurkenbestandes weggeworfen werden musste. Schwachsinn!

Robert
18.10.2014 19:13
Ich finde auch, dass das Rücktrittsrecht wieder abgeschafft werden soll.

Lukas
19.10.2014 16:26
Also das ist eine zweischneidige Sache: Der Konsument in mir ist schon froh, dass es sowas wie ein Wiederrufsrecht gibt. Aber der Onlinehändler in mir wäre froh, wenn es das nicht gebe.

Wolfgang
20.10.2014 08:05
Ja, zumindest ohne Angabe von Gründen ist überzogen. Es sollte schon einen triftigen Grund geben, wenn jemand zurücktreten will.

Gerhard
21.10.2014 13:55
Ich bin auch der Meinung, dass das Widerrufsrecht längstens überholt ist. Früher war es ein guter Katalysator um die Kaufabschlüsse in Onlineshops zu pushen. Heute hat kaum mehr jemand diese Berührungsängste, man sollte über die Abschaffung abstimmen.

Paul
23.10.2014 19:07
Machen wir eine Petition. Ich gebe die erste Stimme ;)

Wolfgang
24.10.2014 11:12
Bin auch dabei.

Gerald
24.10.2014 22:48
+1 für die Abschaffung

Thomas
26.10.2014 12:04
+1 auch von mir :)

Hannes
27.10.2014 11:26
Hey, es wird abgestimmt. Ja klar bin ich auch dabei.

Brigitte
29.10.2014 14:09
Ich finde das irgendwie traurig, dass wieder mal alles auf eine Pedition rauslaufen muss. Schade, dass die Politiker nicht von sich aus auf sowas kommen.

Gerald
30.10.2014 20:02
Naja, wir schimpfen schnell mal über die Politik. Dabei bin ich überzeugt, dass da alles miteinander nicht ganz so einfach ist wie wir dumme Bürger uns das vorstellen ;)

Robert
03.11.2014 14:20
Naja, so schwer kann das doch nicht sein. Die Begründung für die Nichteinführung in der Schweiz sind völlig plausibel, genauso wie das Statement des Ecommerce Experten im Vorjahr. Die Politiker sollten sich ein bisserl mehr umhören im Lande, was gut wäre für das Volk.

Klaus
05.11.2014 07:55
Was wäre da gut für das Volk, wenn man das Widerrufsrecht wieder abschaffen würde, das musst du mir näher erklären?

Robert
05.11.2014 20:24
Das liegt doch auf der Hand: Wird das Widerrufsrecht abgeschafft, gibt es wieder mehrere, die online etwas verkaufen wollen. Onlinekäufer gibt es ja schon genügend. Es soll ja schon jeder 2. Online einkaufen. Also das würde für mehr Firmengründungen sorgen, wieder mehr Arbeitsplätze schaffen, was folglich wieder zu steuerlicher Entlastung führt und so weiter und sofort. Das greift ja alles in sich.

Hannes
13.11.2014 11:49
Mit ein wenig Glück liest ja ein ambitionierter Politiker diesen Blog und wird tätig. Lassen wir uns überraschen ;)

Jürgen
17.11.2014 13:28
Ich bin zwar großer Verfechter des Konsumentenschutzes, aber ich finde auch, dass man den durchschnittlichen Konsumenten nicht mehr für sooo dumm halten dürfte, dass man ihm im Internet gar nichts zutraut. Man müsste die gesamten Ecommerce Gesetze zeitgemäß machen. Beim Wiederrufsrecht würde ich anfangen.
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